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Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad

Wir beraten Sie ausführlich.

Wenn Sie oder ein Angehöriger eine Pflegestufe erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei dem zuständigen Versicherungsträger stellen.

Da die Voraussetzungen der unterschiedlichen Pflegestufen sowie die gesetzlichen Regelungen zur Pflege und Betreuung häufig zu Unsicherheiten führen, haben wir einige Fragen, die uns besonders oft gestellt werden, für Sie zusammengestellt und beantwortet:

Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag müssen Sie bei dem zuständigen Versicherungsträger stellen, von dem Sie eine Rente oder Pension erhalten. Diese sind die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Berufstätige Personen, Angehörige und Bezieher*innen einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgelds müssen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen

Was wird bei der Begutachtung für eine Pflegestufe gefragt?

Im Rahmen der Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft werden die Punkte kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte überprüft.

Wann gibt es welche Pflegestufe?

  • Pflegestufe 1: Der Pflegeaufwand muss mehr als 65 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 165,40 € gezahlt.
  • Pflegestufe 2: Der Pflegeaufwand muss mehr als 95 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 305,00 € gezahlt.
  • Pflegestufe 3: Der Pflegeaufwand muss mehr als 120 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 475,20 €.
  • Pflegestufe 4: Der Pflegeaufwand muss mehr als 160 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 712,70 € gezahlt
  • Pflegestufe 5: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden bei einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand betragen. Es wird ein Pflegegeld von 968,10 € gezahlt
  • Pflegestufe 6: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, wenn regelmäßig rund um die Uhr zeitlich nicht planbare Pflegeleistungen erforderlich sind oder Tag und Nacht eine Betreuungsperson anwesend sein muss, um eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verhindern
  • Pflegestufe 7: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 1.776,50 €.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach der Begutachtung einen Bescheid des Versicherungsträgers.

Was kann ich tun, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird?

Sind Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Ab welcher Pflegestufe besteht Anspruch auf Ersatzpflege?

Ab der Pflegestufe 3 erhalten Sie von dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung eine Förderung der Ersatzpflege, die mindestens eine Woche dauern muss und höchstens vier Wochen im Jahr betragen darf. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen und Demenzerkrankten beträgt die Grenze für die Bewilligung vier Tage.

Wer bekommt die Pflegestufe 7?

Die höchste Pflegestufe 7 sieht den maximalen Leistungsumfang vor. Diese wird Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben, erteilt. Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind.

Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

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