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Pflege bei Schlaganfall in Salzburg in der gewohnten Umgebung

Selbstständigkeit und Lebensqualität zurückgewinnen.

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis für den Betroffenen und seine Angehörigen und verändert das Leben von einer Minute auf die andere. Bei einem Schlaganfall, auch als Hirnschlag bekannt, handelt es sich um eine plötzlich auftretende Durchblutungsstörung des Gehirns, welche die Nervenzellen und das Gehirn schädigt. Die Folgen können äußerst unterschiedlich sein und reichen von einseitigen Lähmungen bis hin zu Sprach-, Sprech- und Sehstörungen.

Nach der Behandlung im Spital und der Rehabilitation ist das Zuhause der liebste Ort für die weitere Genesung. Nach diesem medizinischen Notfall ist jedoch in der Regel die Unterstützung durch speziell auf die Bedürfnisse von Schlaganfallpatienten geschulte Pflegekräfte erforderlich. Wir bieten Ihnen, beziehungsweise Ihrem Angehörigen, eine perfekt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung.

Pflegeleistungen nach einem Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall kann der Gesundheitszustand mit der richtigen Pflege erheblich verbessert werden. Spezielle Rehabilitationsprogramme helfen, Bewegungsabläufe wieder zu erlernen und Muskeln zu stärken. Während des Genesungsprozesses ist die aktive Mitarbeit des Patienten besonders wichtig. Ziel ist es, alltägliche Tätigkeiten, zum Beispiel das Aus- und Ankleiden, die Körperpflege oder das Kämmen, wieder selbst verrichten zu können und so ein großes Stück Lebensqualität sowie Selbstständigkeit zurückzuerlangen. Unsere erfahrenen und einfühlsamen Mitarbeiter*innen versorgen Sie Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend und nehmen sich geduldig die Zeit, die Sie benötigen, und ermutigen Sie auf Ihrem Genesungsweg.

Kosten für die Pflege nach einem Schlaganfall

Da es aufgrund eines Schlaganfalls oft zur Pflegebedürftigkeit kommt, erteilt der zuständige Versicherungsträger in der Regel je nach Ausprägung der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach der Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft eine Pflegestufe. Das monatliche Pflegegeld ist unter anderem für die Deckung der Kosten für die Pflege vorgesehen. Reicht das Pflegegeld nicht zur Begleichung der Kosten aus, ist der restliche Betrag von dem Pflegebedürftigen zu zahlen. Verfügt er nicht über die nötigen finanziellen Mittel, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

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