Die Begutachtung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegestufe
Darauf müssen Sie sich bei dem Termin einstellen.
Sie haben den Antrag auf eine Pflegestufe beim zuständigen Versicherungsträger abgegeben – und was kommt dann? Im nächsten Schritt folgt ein Termin für eine Begutachtung zur Feststellung Ihres Pflegebedarfs durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft in Ihrer gewohnten Umgebung im eigenen Zuhause oder im Pflegeheim. Im Notfall kann die Begutachtung für die Pflegestufe auch im Spital stattfinden, zum Beispiel, wenn nach dem Aufenthalt eine häusliche Pflege oder ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erforderlich sind.
Dieser Termin wird frühzeitig angekündigt, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie alle alltäglichen Verrichtungen, bei denen Sie Unterstützung benötigen detailliert festhalten. Außerdem sollte eine Vertrauensperson anwesend sein, um bei Bedarf Auskunft geben zu können. Erfolgt die Begutachtung in einer stationären Einrichtung, werden Informationen von dem Pflegepersonal eingeholt.
Begutachtung einer Pflegestufe
Welche Punkte werden bei der Begutachtung zur Erteilung einer Pflegestufe überprüft?
Bei der Erstellung der Anamnese und der Untersuchung stehen folgende Bereiche im Mittelpunkt:
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Je eingeschränkter Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind, desto höher wird die Pflegestufe ausfallen. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auf unserer Seite ausführlich über die Voraussetzungen und Leistungen der Pflegestufen 1 bis 7 informieren.
Was passiert nach der Begutachtung zur Erteilung eines Pflegegrads?
Im Anschluss an den Termin wird der Sozialversicherungsträger oder das Gericht eine Entscheidung über den Pflegestufe treffen und Ihnen einen Bescheid schicken. Falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu klagen.
Sie wünschen eine ausführliche Beratung durch uns? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
Generell gilt:
Je eingeschränkter Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind, desto höher wird die Pflegestufe sein. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld des Termins ausführlich über die Pflegebegutachtungsrichtlinien zu informieren, damit Sie wissen, welche Anforderungen für die Erteilung der jeweiligen Pflegestufe erfüllt sein müssen.
Mit unserem Pflegeheim sind Sie immer bestens beraten!